Es besteht automatisch ein gesetzlicher Anspruch auf die monatliche kostenlose ClaraVital-Hilfsmittelbox im Wert von 40 Euro wenn die pflegebedürftige Person von einer privaten Person (Angehöriger, Freund, Bekannter) betreut wird, einen Pflegegrad (1 - 5) besitzt und wenn die Pflege zuhause, in einer Einrichtung für betreutes Wohnen oder in einer Wohngemeinschaft stattfindet.
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Ihre Vorteile im Überblick
- Für Sie kostenlos - Gesetzlicher Anspruch auf Kostenübernahme ab Pflegegrad 1
- Wir kümmern uns um alle Formalitäten von der Bewilligung bis zu der Abrechnung
- Ausgewählte Markenprodukte in höchster Qualität
- Zuverlässige kostenlose Lieferung jeden Monat direkt zu Ihnen nach Hause
- Bequeme monatliche Anpassung nach Ihren Bedürfnissen - ohne Mindestlaufzeit
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Deshalb verwenden wir, anders als andere Anbieter Produkte von der deutschen Qualitätsmarke HARTMANN.
So kommt die Hilfsmittelbox zu Ihnen nach Hause
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Sie entscheiden, ob Sie den Antrag und das Bestellformular als PDF herunterladen, per Mail erhalten oder kostefrei per Post zugeschickt bekommen möchten. Im Anschluss einfach bequem per E-Mail oder per Post an uns zurück senden. Wir erledigen den Rest.
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Sie brauchen ab hier nichts mehr zu tun und können sich auf Ihre kostenlosen Pflegehilfsmittel freuen. Wir reichen Ihren Antrag bei der Pflegeversicherung ein und kümmern uns um sämtliche Formalitäten. Der Lieferungsprozess beginnt sofort nach dem Erhalt Ihres Antrages.
Jederzeit nach Bedarf anpassen
Sollte sich Ihr persönlicher Bedarf im Laufe der Zeit ändern, können Sie den Inhalt Ihrer Hilfsmittelbox jederzeit kostenlos ändern. Kontaktieren Sie uns dafür gerne telefonisch oder per E-Mail und wir ändern Ihren Lieferumfang zur nächsten Lieferung.
Unsere Hilfsmittelboxen für jeden Bedarf
Wir beraten Sie gerne
Unser Kundenservice ist Ihnen gerne bei der Bestellung Ihrer Hilfsmittelbox behilflich. Rufen Sie uns an oder nutzen Sie unser Kontaktformular.
Das sagen unsere Kund*innen
Häufig gestellte Fragen
ClaraVital Hilfsmittelbox
Sie entscheiden, ob Sie den Antrag online ausfüllen wollen, per Mail erhalten oder per Post zugeschickt bekommen möchten. Möchten Sie den Antrag direkt ausfüllen, können Sie das Bestellformular hier herunterladen. Geben Sie die für die Abwicklung relevanten Informationen an und welche Hilfmittelbox Sie erhalten möchten und senden Sie uns das Bestellformular per Mail, per Fax oder postalisch zurück, wir übernehmen die Portokosten.
Möchten Sie das Bestellformular per Post oder per Mail zugestellt bekommen, können Sie uns über das Kontaktformular angeben. Sie brauchen ab hier nichts mehr zu tun und können sich auf Ihre kostenlosen Pflegehilfsmittel freuen. Wir reichen Ihren Antrag bei der Pflegeversicherung ein und kümmern uns um sämtliche Formalitäten. Nach Erhalt des Antrages und des Bestellformulares beginnen wir automatisch mit der Lieferung der ClaraVital Hilfsmittelbox.
In Ihrer ClaraVital-Hilfsmittelbox finden Sie sechs Produkte, die die häusliche Pflege erleichtern. Sie dienen dem Schutz und der allgemeinen Hygiene für den Pflegenden als auch für die zu pflegende Person. Wir haben Ihnen sechs ClaraVital Hilfsmittelboxen aus den meistgenutzten Pflegehilfsmitteln zusammengestellt, die auf unterschiedliche Pflegesituation abgestimmt sind. Auf Wunsch können Sie Ihre Box jeden Monat ganz einfach wechseln.
Ja, auch wenn Sie den Pflegebedürftigen zusammen mit einem Pflegedienst pflegen, haben Sie einen Anspruch auf die zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel. Der Pflegedienst stellt seine Verbrauchsmaterialien üblicherweise selbst bereit.
Wir bieten Ihnen bereits alle zulässigen Produkte, die in der Hilfsmittelbox enthalten sein dürfen an. Üblicherweise werden von der Pflegeversicherung die Produkte übernommen, die der häuslichen Grundpflege dienen. Dazu zählen saugende Bettschutzeinlagen (Einwegartikel), Desinfektionsmittel für Hände und Flächen, Schutzhandschuhe sowie Einwegschutzschürzen, Mundschutz und FFP-2 Masken.
Andere Pflege-Verbrauchsmittel, wie z.B. Inkontinenzartikel (Einlagen/ Windelhosen) müssen dagegen vom Arzt verschrieben werden und werden von der Krankenkasse abgerechnet (nicht von der Pflegekasse).
Nein, Sie erhalten die Hilfsmittelpauschale von 40 Euro im Monat zusätzlich zu Ihrem Pflegegeld. Sie gilt als zusätzliche Sachleistung und hat keinen Einfluss auf sonstige Bezüge.
Unsere 9 Hilfemittelbox-Konfigurationen decken eine Vielzahl von Anwendungsfeldern und Bedürfnissen ab. Sollten Sie in unserem Angebot keine passende Konfiguration für Ihren Bedarf finden, ist unser Kundenservice Ihnen gerne behilflich eine auf Ihre Bedürfnisse angepasste Hilfsmittelbox zu konfigurieren. Kontaktieren Sie uns dazu einfach per Telefon unter 040 22 86 123 0 oder schreiben Sie uns eine E-Mail an info@claravital.de
Sie können die Zusammenstellung Ihrer Hilfsmittelbox jederzeit zur nächsten Lieferung anpassen. Unser Kundenservice ist Ihnen gerne dabei behilflich die Änderung durchzuführen. Kontaktieren Sie uns dazu einfach per Telefon unter 040 22 86 123 0 oder schreiben Sie uns eine E-Mail an info@claravital.de
Auch nahezu alle privaten Kassen erstatten die Pflegehilfsmittel bis zu einem Wert von 40 Euro im Monat. Als Privatversicherter erhalten Sie von uns monatlich eine Rechnung. Diese können Sie im Anschluss bei Ihrer Versicherung einreichen.
Nein, Sie erhalten die Hilfsmittelpauschale von 40 Euro im Monat zusätzlich zu Ihrem Pflegegeld. Sie gilt als zusätzliche Sachleistung und hat keinen Einfluss auf sonstige Bezüge.
Wenn die Pflegekasse dem Antrag auf die Erstattung von Pflegehilfsmitteln nicht zustimmt, bekommen Sie eine Nachricht von uns und wir schicken Ihnen die Hilfsmittelbox nicht zu. Es fallen keine Kosten für Sie an.
Nein, es gibt keine Kündigungsfrist. Sie können Ihrer Hilfsmittelbox jederzeit Kündigen. Kontaktieren Sie uns dazu einfach per Telefon unter 040 22 86 123 0 oder schreiben Sie uns eine E-Mail an info@claravital.de
Sie können Ihrer Hilfsmittelbox jederzeit Kündigen. Unser Kundenservice ist Ihnen gerne dabei behilflich die Änderung durchzuführen. Kontaktieren Sie uns dazu einfach per Telefon unter 040 22 86 123 0 oder schreiben Sie uns eine E-Mail an info@claravital.de
Häufig gestellte Fragen
Es besteht automatisch ein gesetzlicher Anspruch auf die monatliche kostenlose Clara Pflegebox im Wert von 40 Euro wenn die pflegebedürftige Person von einer privaten Person (Angehöriger, Freund, Bekannter) betreut wird, einen Pflegegrad (1 - 5) besitzt und wenn die Pflege zuhause, in einer Einrichtung für betreutes Wohnen oder in einer Wohngemeinschaft stattfindet.
Sie entscheiden, ob Sie den Antrag online ausfüllen wollen, per Mail erhalten oder per Post zugeschickt bekommen möchten. Möchten Sie den Antrag direkt ausfüllen, können Sie das Bestellformular hier herunterladen. Geben Sie die für die Abwicklung relevanten Informationen an und welche Clara Pflegebox Sie erhalten möchten und senden Sie uns das Bestellformular per Mail, per Fax oder postalisch zurück, wir übernehmen die Portokosten. Möchten Sie das Bestellformular per Post oder per Mail zugestellt bekommen, können Sie uns über das Kontaktformular angeben. Sie brauchen ab hier nichts mehr zu tun und können sich auf Ihre kostenlosen Pflegehilfsmittel freuen. Wir reichen Ihren Antrag bei der Pflegeversicherung ein und kümmern uns um sämtliche Formalitäten. Nach Erhalt des Antrages und des Bestellformulares beginnen wir automatisch mit der Lieferung der Clara Pflegebox.
In Ihrer Clara Pflegebox finden Sie sechs Produkte, die die häusliche Pflege erleichtern. Sie dienen dem Schutz und der allgemeinen Hygiene für den Pflegenden als auch für die zu pflegende Person. Wir haben Ihnen neun Clara Pflegeboxen aus den meistgenutzten Pflegehilfsmitteln zusammengestellt, die auf unterschiedliche Pflegesituation abgestimmt sind. Auf Wunsch können Sie Ihre Box jeden Monat ganz einfach wechseln.
Ja, auch wenn Sie den Pflegebedürftigen zusammen mit einem Pflegedienst pflegen, haben Sie einen Anspruch auf die zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel. Der Pflegedienst stellt seine Verbrauchsmaterialien üblicherweise selbst bereit.
Wir bieten Ihnen bereits alle zulässigen Produkte, die in der Clara Pflegebox enthalten sein dürfen an. Üblicherweise werden von der Pflegeversicherung die Produkte übernommen, die der häuslichen Grundpflege dienen. Dazu zählen saugende Bettschutzeinlagen (Einwegartikel), Desinfektionsmittel für Hände und Flächen, Schutzhandschuhe sowie Einwegschutzschürzen, Mundschutz und FFP-2 Masken. Andere Pflege-Verbrauchsmittel, wie z.B. Inkontinenzartikel (Einlagen/ Windelhosen) müssen dagegen vom Arzt verschrieben werden und werden von der Krankenkasse abgerechnet (nicht von der Pflegekasse).
Nein, Sie erhalten die Hilfsmittelpauschale von 40 Euro im Monat zusätzlich zu Ihrem Pflegegeld. Sie gilt als zusätzliche Sachleistung und hat keinen Einfluss auf sonstige Bezüge.
Unsere 9 Clara Pflegebox-Konfigurationen decken eine Vielzahl von Anwendungsfeldern und Bedürfnissen ab. Sollten Sie in unserem Angebot keine passende Konfiguration für Ihren Bedarf finden, ist unser Kundenservice Ihnen gerne behilflich eine auf Ihre Bedürfnisse angepasste Clara Pflegebox zu konfigurieren. Kontaktieren Sie uns dazu einfach per Telefon unter 040 22 86 123 0 oder schreiben Sie uns eine E-Mail an info@claravital.de
Sie können die Zusammenstellung Ihrer Hilfsmittelbox jederzeit zur nächsten Lieferung anpassen. Unser Kundenservice ist Ihnen gerne dabei behilflich die Änderung durchzuführen. Kontaktieren Sie uns dazu einfach per Telefon unter 040 22 86 123 0 oder schreiben Sie uns eine E-Mail an info@claravital.de
Auch nahezu alle privaten Kassen erstatten die Pflegehilfsmittel bis zu einem Wert von 40 Euro im Monat. Als Privatversicherter erhalten Sie von uns monatlich eine Rechnung. Diese können Sie im Anschluss bei Ihrer Versicherung einreichen.
Nein, Sie erhalten die Hilfsmittelpauschale von 40 Euro im Monat zusätzlich zu Ihrem Pflegegeld. Sie gilt als zusätzliche Sachleistung und hat keinen Einfluss auf sonstige Bezüge.
Wenn die Pflegekasse dem Antrag auf die Erstattung von Pflegehilfsmitteln nicht zustimmt, bekommen Sie eine Nachricht von uns und wir schicken Ihnen die Clara Pflegebox nicht zu. Es fallen keine Kosten für Sie an.
Nein, es gibt keine Kündigungsfrist. Sie können Ihre Clara Pflegebox jederzeit kündigen. Kontaktieren Sie uns dazu einfach per Telefon unter 040 22 86 123 0 oder schreiben Sie uns eine E-Mail an info@claravital.de
Sie können Ihre Clara Pflegebox jederzeit kündigen. Unser Kundenservice ist Ihnen gerne dabei behilflich die Änderung durchzuführen. Kontaktieren Sie uns dazu einfach per Telefon unter 040 22 86 123 0 oder schreiben Sie uns eine E-Mail an info@claravital.de
Rechtsgrundlage
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1,2,3,4 oder 5, die zu Hause gepflegt werden, haben laut § 78 Absatz 1 in Verbindung mit § 40 Absatz 2 SGB XI einen gesetzlichen Anspruch auf kostenlose Pflegehilfsmittel im Wert von bis zu 40 EUR pro Monat. Dieser Anspruch gilt als zusätzliche Sachleistung und hat keinen Einfluss auf sonstige Bezüge. Sie bekommen die Pflegehilfsmittel unserer Hilfsmittelbox also zusätzlich zu Ihrem Pflegegeld.